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AGB

Es gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Kleingedrucktes finden Sie auf dieser Seite nicht.
Alles funktioniert so wie nachfolgend beschrieben.

Ersatzteilverbleib

Zur Reparatur oder anderen am Produkt erbrachten Leistungen können neue oder wieder instandgesetzte Ersatz- und Bauteile verwendet werden. Wieder instandgesetzte Teile erfüllen dieselben Werksbestimmungen wie Neuteile und sind ihnen funktionell gleichwertig. Alle VDC ausgetauschten (d. h. defekten) Ersatz- und Bauteile der zur Leistungserbringung eingesandten Produkte gehen in das Eigentum von VDC über und werden dem Kunden nicht vergütet, ausgehändigt oder auf andere Weise gutgeschrieben.



Aufbewahrung von Geräten

AUFBEWAHRUNGSGEBÜHREN / NICHT ABGEHOLTE PRODUKTE Aufbewahrungsgebühren
VCD behält sich das Recht vor, für die folgenden Produkte Aufbewahrungsgebühren zu erheben: a) Produkte, die von VCD aufgrund einer verspäteten oder unterlassenen Zahlung einbehalten wurden und für die eine Zahlung (einschließlich Finanzierungs- und sonstiger Gebühren) 70 Tage nach Ablauf des Fälligkeitsdatums nicht geleistet wurde, und b) Produkte, zu deren Abholung sich der Kunde bei der Einsendung bereit erklärt hat, die jedoch 70 Tage nach Mitteilung zu einem Kostenvoranschlag noch nicht abgeholt wurden. Nicht abgeholte Produkte
VCD behält sich das Recht vor, Produkte als aufgegeben zu behandeln, die von VCD unter den folgenden Bedingungen länger als 7 Monate (bzw. während eines gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraumes) aufbewahrt wurden: a) Ablauf des Fälligkeitsdatums für die Zahlung von Leistungen, b) Kündigung des Vertrages seitens des Kunden, (c) Nichterteilung einer Befugnis gegenüber VCD, die Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen (d) Nichtzahlung von Transport- oder Nebenkosten für die Rücksendung der Produkte an den Kunden. Aufgegebene Produkte werden verkauft oder verwendet, und mit daraus gegebenenfalls erzielten Erlösen verfährt VCD nach eigenem Ermessen.



Haftung Daten

Kunde muss Sicherungskopie anfertigen


Vor dem Einsenden von Produkten zur Leistungserbringung durch VCD ist vom Kunden eine Sicherungskopie des kompletten Festplatteninhalts oder der auf anderen lokalen Laufwerken oder Datenträgern gespeicherten Daten, einschließlich gespeicherter Daten oder installierter Software, anzufertigen. VCD haftet nicht für die Beschädigung oder den Verlust von Programmen, Daten oder sonstigen Informationen, die auf Datenträgern oder anderen Teilen der eingesendeten Produkte gespeichert sind. Unbeschadet der im vorliegenden Dokument ausgeführten Gewährleistungs- und Haftungsausschlussbedingungen übernimmt VCD keine Haftung für die Folgen von Betriebsverlust bei Systemausfall.

Kostenvoranschlag


VCD erbringt Leistungen für den Kunden (nach Ermessen von VCD) nur nach Erstellung eines schriftlichen und gültigen Kostenvoranschlages seitens VCD, wobei dieser Kostenvoranschlag innerhalb der Gültigkeitsfrist schriftlich vom Kunden durch Unterzeichnung des Kostenvoranschlags an der angegebenen Stelle und Rücksendung an ViCoDi oder auf eine andere, für VCD angemessene Weise zu akzeptieren ist. Der Kostenvoranschlag umfasst die Lohnkosten, die voraussichtlichen Kosten für Ersatz-/Bauteile bzw. für die Reparatur und sonstige, seitens des Kunden gewünschten Leistungen. Vorbehaltlich anders lautender Angaben ist die Gültigkeit des Kostenvoranschlags auf 8 Tage begrenzt. Wenn der Kunde sein Einverständnis mit einem Kostenvoranschlag nicht schriflich innerhalb dieses Zeitraums mitteilt, darf VCD davon ausgehen, dass der Kunde den Kostenvorschlag nicht akzeptiert. Das Erstellen eines Kostenvoranschlags liegt im alleinigen Ermessen von VCD. Alle Kostenvoranschläge gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit der zum Zeitpunkt ihrer Annahme erforderlichen Ersatz-/Bauteile. Wenn zusätzliche Arbeiten nach Arbeitsaufnahme erforderlich sind, behält sich VCD das Recht vor, die Leistungen zu unterbrechen und dem Kunden einen geänderten Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Wenn der Kunde den geänderten Kostenvoranschlag akzeptiert, gilt dieser anstelle des ursprünglichen Kostenvoranschlages. Wenn der Kunde aufgrund des geänderten Kostenvoranschlages von einer Fortführung der Leistungen absieht, ist er zur Zahlung der von ViCoDi bis zum Datum des geänderten Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen und Teilleistungen verpflichtet. Notebook Reparatur

Unser Notebook-Reparatur-Dienst repariert Laptop,s von allen Herstellern in Frankfurt.
Notebook Reparaturen sind unser Kerngeschäft. Achtung:!! Unsere Notebook-Reparatur-Stelle ist kein Sofort-Reparatur-Service !! Sofort-Reparaturen führen wir nur an den von uns verkauften Intel-Notebook,s aus. Aufgrund unserer hervorragenden Ausstattung an Messmitteln und Werkzeugen, ist es und möglich, Reparaturen auf Chip-Level (auf Bauteil-Ebene) auszuführen. Dabei werden einzelne Bauteile also ICs, BGAs, Widerstände, Kondensatoren, Spulen u.s.w. erneuert. Unser Angebot richtet sich an den Endverbraucher sowie an Notebook-Händler. Da die Notebook-Reparatur eine sehr filigrane oder Arbeit ist und die Repararturkosten nicht von vorneherein festehen erstellen wir Kostenvoranschläge kostenlos. Dafür muß das Gerät in die Notebook-Reparatur-Werkstatt Es hat keinen Sinn die Reparaturkosten zu schätzen.
Notebooks können sie zwischen 9h-12h und 15h-18h in unserer Notebook-Reparatur-Annahme abgeben oder mit der Post schicken. Der Laptop sollte mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Netzteil und Akku zur Notebook-Reparatur abgegeben werden, nachdem eine Datensicherung gemacht worden ist. Für Datenverluste übernehmen wir keine Haftung. Obwohl wir zu Reparaturzwecken unsere eigenen Festplatten verwenden, ist es nicht möglich Schäden auszuschließen. Die Notebook-Reparatur auf Bauteilebene ist Mitbewerbern oft nicht möglich, da sie weder über die nötige Erfahrung noch über die nötigen Einrichtungen verfügen. Auch Herstellern sind oft nur in der Lage ganze Baugruppen wie Displays oder Mainboards zu erneuern. In solchen Fällen sind die Notebook-Reparatur-Kosten sehr hoch. Einige Notebook-Hersteller verkaufen auch keine Ersatztele und sorgen somit für hohe Reparaturkosten Offenbar sollen hier die eigenen Reparaturabteilungen vor den Mitbewerbern geschützt werden. Aus jahrelanger Erfahrung können wir sagen, daß etwa 80 Prozent der Notebook-Reparaturen wirtschaftlich sind. Bei den restlichen 20 Prozent handelt es sich häufig um Flüssigkeitsschäden, Aussetzfehlern, Gewalteinwirkung, Wasserschäden oder um unsachgemäße Fremdeingriffe durch Bastler und sogenannte "Fachleute".

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